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Millionen-Bußgelder gegen Amazon + Google

Das ist mehr als Portokasse.
Es wurden Bußgelder in Millionenhöhe gegen Amazon und Google verhängt.

Gegen die Amazon Europe Core S.à r.l mit Sitz in Luxemburg wurde am 16.07.2021 von der Datenschutzaufsicht in Luxemburg CNPD ein Bußgeld in Höhe von 746.000.000 € verhängt. Das teilte die Amazon.com, INC. in ihrem Quartalsbericht zum 30. Juni 2021 (FORM 10-Q) gab AMAZON.COM, INC. mit.

Was genau die Vorwürfe sind, ist zur Zeit nicht bekannt. Medienberichten (Bloomberg, Spiegel) zu Folge, handelt es sich wohl um den Missbrauch von personalisierter Werbung bei Online-Targeting. Von der Datenschutzaufsicht in Luxemburg CNPD gibt es keine weiteren Informationen, da diese die nicht veröffentlichen darf.

Amazon selbst bestreitet die Vorwürfe in ihrem Quartalsbericht:

„Im Hinblick darauf, wie wir Kund:innen relevante Werbung anzeigen, beruht diese Entscheidung der CNPD auf subjektiven und ungeprüften Auslegungen des europäischen Datenschutzrechts, und die beabsichtigte Geldbuße steht selbst bei dieser Auslegung in überhaupt keinem Verhältnis.“

Wenn das Bußgeld so bestehen bleibt, wäre es damit das bislang höchste verhängte Bußgeld im Geltungsbereich der DSGVO.

Auch Google traf es

Am 07.12.2020 erhielt die Google LLC und Google Ireland Limited jeweils ein Bußgeld von 60.000.000 € und 40.000.000 € von der französischen Aufsicht CNIL laut ihrer Pressemitteilung (bei archive.org) .

Den beiden Google-Niederlassungen wird vorgeworfen, als gemeinsame Verantwortliche Cookies zu Werbezwecken ohne die Einwilligung der Betroffenen eingesetzt zu haben. Dabei wurden auch die Informationspflichten nicht korrekt angegeben.

 

Aber es werden auch kleinere Bußgelder verhängt

Unternehmen sollten nun nicht denken, dass sich die Aufsichten nur die Großen vornehmen. Durch die Präsenz und Größe fallen die nur eher auf. Auch kleinere Verstöße gegen die DSGVO werden geahndet.

Dazu 2 Beispiele.

Zugang verweigert –> Bußgeld

So verhängte die Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in 2019 nach Art. 58 Abs. 1 lit. f DSGVO gegen ein Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 20.000 €.
Grund: Das Unternehmen verweigert der Behörde den Zugang bei einer unangekündigten Vor-Ort-Kontrolle. Nach Einlegung von Rechtsmitteln reduzierte das Amtsgericht die Bußgeldhöhe auf 7.000 €.

Der Vorgang wurde dem Tätigkeitsbericht 2020 der Bayrischen Aufsicht entnommen.

Webseite nicht richtig abgesichert –> Bußgeld

In 2020 verhängte die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen laut ihrem Tätigkeitsbericht 2020 gegen ein Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 65.000 € nach Meldung einer Datenschutzverletzung. Die Aufsicht schaute sich danach die Webseite des Unternehmen an und stellte fest:

  • veraltete Shopsoftware mit Sicherheitslücken (wurde 2014 nicht mehr vom Hersteller gepflegt)
  • unsichere Speicherung von Zugangsdaten

Damit wurden nach Ansicht der Aufsicht den Nutzer:innen kein ausreichendes Schutzniveau geboten.

 




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