Biometrische Daten sind nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO personenbezogene Daten, die die Identifizierung einer Person ermöglichen.
In der Regel sind sie einzigartig und dauerhaft wie z.B. (DNA, Fingerabdrücke, Retina und Iris der Augen, Stimmmuster oder Gesichtsmuster).
Der Erwägungsgrund 51 stellt klar, dass Lichtbilder nicht als biometrisches Daten einzuordnen sind.
Ausnahme: Sie sind werden Mitteln verarbeitet, die die eindeutige Identifizierung oder Authentifizierung einer natürlichen Person ermöglichen.
Siehe auch unter Personenbezogene Daten.