Personenbezogene Daten

Sehr gut beschreibt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Artikel 4 Absatz 1 die Definition von personenbezogenen Daten.

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

    1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen;
      als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung
      wie einem Namen,
      zu einer Kennnummer,
      zu Standortdaten,
      zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann,
      die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind; ...

Beispiele dazu:

  • Name, Alter, Familienstand, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Geb.-Datum, Personalausweis-Nummer, Sozialvers.-Nr.,
  • IP-Adresse, Tracking-Cookies, Verhaltensdaten (z.B. Statistiken in Websites)
  • Konto-/ Kreditkartennummer, Kfz-Kennzeichen

Weiter gibt es besondere Kategorien personenbezogener Daten.
Diese Daten müssen besonders geschützt werden.

Im Detail:

  • rassische und ethnische Herkunft
  • politischen Meinung
  • religiösen oder philosophischen Überzeugungen
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Gesundheit oder Sexualleben
  • Vorstrafen
  • genetische Daten
  • Krankendaten

Die Informationen zur Identifizierung beruhen in der Praxis auf die Zusammenführung von Teilen dieser personenbezogenen Daten.

Entscheidend für die Aussagekraft einer Angabe ist hierbei der Verwendungszusammenhang.

  • schon Teile von personenbezogenen Daten erlauben i.d.R. den Rückschluss auf eine natürliche Person