Großbritannien will die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) modifizieren und die Rechte der Betroffenen schwächen. Es sollen Kerninhalte des Datenschutzes abgeschafft werden. Damit könnte GB ein unsicherer Drittstaat werden.
Der britische Kultusminister Dowden macht einen neuen Konfliktherd mit der EU auf:
Er will nach einem Pressestatement der britischen Regierung wichtige Teile der DSGVO schleifen und durch ein neues Gesetz ersetzen.
Die Regierung will damit den vermeintlichen Aufwand von Unternehmen verringern. Wie auch die Süddeutsche-Zeitung am 26.08.2021 in ihrer Online-Ausgabe meldet, soll das Ziel sein, „unnötige“ Vorschriften abzuschaffen und sich darauf zu fokussieren, „wie wir die Privatsphäre der Menschen schützen können, aber so unauffällig wie möglich“.
Dabei glänzt der Minister in seinem Statement durch eine ziemliche Unwissenheit.
So hat seiner Ansicht nach die Church of England davor gewarnt, Gemeindebriefe mit Hinweisen zu Trödelmärkten zu verschicken, da das ja Marketing sei.
Die DSGVO verbietet keine Briefe
Allerdings verbietet die DSGVO keine Briefe mit Marketinginhalten.
Wobei ein Gemeindebrief kein Marketing ist, da es ja zwischen Kirche und GemeindemitgliederInnen ein – sagen wir mal – Vertragsverhältnis gibt.
Und Briefe sind sowieso erlaubt. Nur elektronische Werbung wäre kritisch.
Unternehmen sollten laut dem Minister nicht jeder Größe den gleichen Aufwand haben.
Das ist sicher angemessen – und wird auch zumindest von den deutschen Datenschutzaufsichten so nicht gefordert.
Unnötige Cookie-Banner abschaffen
London findet auch die Cookie-Banner fast immer sinnlos.
Das Cookie-Banner aber ein Faktor zur Einwillgung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der „informationellen Selbstbestimmung“ und damit auch Teil der Europäischen Menschenrechtscharta sind, wird dabei vom Minister entspannt übersehen.
Einwilligungen soll es nur noch bei einem hohen Risiko für die Privatsphäre geben – was immer das sein mag.
Brüssel droht umgehend mit Aufhebung des „Angemessenheits-Beschlusses“
In dem Angemessenheits-Beschluss vom 28.06.2021 mit Großbritannien ist geregelt, dass ein Drittland – also ein Land außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO – den EU-Ländern im Datenschutz gleich gestellt wird. Voraussetzung ist, dass dieses Drittland das gleiche Niveau an Datenschutz einräumt wie die DSGVO fordert.
Brüssel spricht nun diese Drohung aus, dass die Briten in den Brexit-Verhandlungen gesagt hatten, die EU-Regeln weiter anzuwenden und nun davon abweichen wollen.
Schon im Juni 2021 erklärte Kommissions-Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, Věra Jourová:
„Es geht hier um ein Grundrecht der EU-Bürgerinnen und -Bürger, das wir schützen müssen. Aus diesem Grund haben wir umfangreiche Garantien vorgesehen, und falls sich auf Seiten des Vereinigten Königreichs die Gegebenheiten ändern, werden wir sofort eingreifen.“
Details zum Angemessenheitsbeschluss mit GB finden Sie hier in unserem Glossar.
Großbritannien will mit anderen Ländern bessere Datenschutz-Vereinbarungen schließen
Geplant sind Abkommen mit den USA, Australien, Singapur, Südkorea – aber auch mit so illustren Staaten wie Kolumbien und Dubai.
Mögliche Folgen für Unternehmen
Sollte die EU-Kommission den Angemessenheits-Beschluss zurücknehmen, haben Unternehmen ein Problem. Personenbezogene Daten können dann nur noch mit erheblichen Aufwand zwischen der EU und GB transferiert werden.
Inzwischen sind erste Unternehmen aus dem IT-Bereich schon von Großbritannien in die EU umgezogen.
Den Stress, sich diesen Aufwand anzutun und möglicherweise Kunden des größten zusammenhängenden Wirtschaftsraum der Welt zu verlieren, wollen sich eben nicht alle Unternehmen antun.
Handlungsbedarf
Sollte der Angemessenheits-Beschluss fallen – und das kann laut EU-Kommission bei entsprechenden Gründen sofort passieren – müssen Unternehmen dringend prüfen, ob ihre Dienstleister Daten in Großbritannien verarbeiten.
Das wäre in so einem Fall sofort untersagt.
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