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Prüfung des EU-Verhaltenskodex zu Hassreden: Positiv – aber langsamere Löschungen

Die EU-Kommission stellte am 07.10.2021 die Ergebnisse ihrer Bewertung zur Bekämpfung von Hassreden in einer Pressemitteilung vor.

2016 präsentierte die EU-Kommission mit den vier großen IT-Unternehmen (Facebook, Microsoft, Twitter und YouTube) einen „Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet“.
Später traten dann Instagram, Google+, Snapchat, Dailymotion, Jeuxvideo.com, TikTok und LinkedIn dem Kodex bei.

Hintergrund ist das Gesetz über Digitale Dienste. Darin sind Vorschriften für die Online-Dienste definiert. Die Pflichten der Unternehmen hängen dabei auch von ihrer Größe und dem Einfluss im Online Bereich ab.

Dabei gibt es für die ganz großen Player erweiterte Vorschriften. Diese Unternehmen – also die mehr als 10% der 450 Millionen VerbraucherInnen in der EU erreichen – müssen die Risiken ihrer System bewerten und Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen.

Hintergrund

Es gibt den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Danach gilt

„die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder der nationalen oder ethnischen Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe“

als Straftat. Im Sinne dieses Rahmenbeschlusses ist Hetze auch dann strafbar, wenn sie im Internet stattfindet.

Rückschritte sind sichtbar

Es wurden von den IT-Unternehmen ca. 81% der Meldungen geprüft und 62,5% gelöscht.

Das ist weniger als in den Jahren 2019 und 2020.

Die EU-Kommission selbst sieht das allerdings nicht so kritisch, wie Věra Jourová, die Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, erklärte:

„Hassreden im Internet können echte Schäden außerhalb des Internets anrichten. Gewalt beginnt häufig mit Worten. Unser einzigartiger Kodex hat gute Ergebnisse gezeitigt, aber die Plattformen müssen weiterhin wachsam bleiben und die Schwachstellen beheben.
Ein Gentlemen’s Agreement allein reicht hier nicht aus.
Das Gesetz über digitale Dienste wird starke Regulierungsinstrumente zur Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet vorsehen.“

Didier Reynders, Kommissar für Justiz, fügte hinzu: 

„Die Ergebnisse zeigen, dass die IT-Unternehmen sich nicht auf ihren Lorbeeren ausruhen dürfen…“

Die Ergebnisse im Detail

Die sechste Bewertungsrunde zeigt (entnommen der Pressemitteilung der EU-Kommission):

  • Die IT-Unternehmen prüften 81 % der Meldungen innerhalb von 24 Stunden; das ist weniger als der Durchschnitt von 2020, der bei 90,4 % lag.
  • Die IT-Unternehmen entfernten 62,5 % der ihnen gemeldeten Inhalte. Das ist weniger als der für die Jahre 2019 und 2020 verzeichnete Durchschnitt von 71 %.
  • Die Entfernungsraten variierten je nach Schwere der Hetze. 69 % der Inhalte, die zu Mord und Gewalt gegen bestimmte Gruppen aufrufen, wurden entfernt, jedoch wurden nur 55 % der Inhalte mit diffamierenden Wörtern oder Bildern, die gegen bestimmte Gruppen gerichtet waren, entfernt. Im Jahr 2020 lagen die entsprechenden Ergebnisse bei 83,5 % bzw. 57,8 %.
  • Die IT-Unternehmen gaben zu 60,3 % der eingegangenen Meldungen ein Feedback; auch hier liegt die Rate unter der vorangegangenen Bewertung (67,1 %).
  • Bei der diesjährigen Bewertung wurde die sexuelle Orientierung als häufigster Grund für Hetze (18,2 %) angegeben, gefolgt von Fremdenfeindlichkeit (18 %) und Antiziganismus (12,5 %).
  • Zum ersten Mal haben die IT-Unternehmen gesondert detaillierte Informationen über Maßnahmen zur Bekämpfung von Hetze dargelegt, darunter ihre Maßnahmen zur automatischen Erkennung und Entfernung diesbezüglicher Inhalte.

Weiterführende Links

  • Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit – Link
  • Gesetz über Digitale Dienste – Link
  • Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet – Link
  • EU Code of Conduct against hate speech online: results remain positive but progress slows down – Link




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