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Ampel-Koalitionsvertrag: Datennutzung + Datenschutz – Ein Extrakt

Der am 24.11.2021 veröffentlichte Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP hat sehr viele Dinge im Zusammenhang mit der Nutzung von Daten definiert.
Die folgenden Punkte sind aus Gründen der Übersichtlichkeit daraus extrahiert.

Es dreht sich hier in diesem Blogbeitrag alles rund um das Thema Daten des Koalitionsvertrags.

Das Wort Daten kommt alleine 99x in dem einen oder anderen Zusammenhang auf den 177 Seiten vor.
Davon geschätzt ca. 80x im Bereich Datenschutz.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist der ursprüngliche Blocksatz aufgetrennt worden. Unkommentiert.
Ganz unten finden Sie den Link zum PDF des Koalitionsvertrags.

Direkte Auszüge aus dem Koalitionsvertrag zum Datenschutz

Nutzung von Daten und Datenrecht (Seite 16)

  • Die Potenziale von Daten für alle heben wir, indem wir den Aufbau von Dateninfrastrukturen unterstützen und Instrumente wie Datentreuhänder, Datendrehscheiben und Datenspenden gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft auf den Weg bringen.
  • Wir streben einen besseren Zugang zu Daten an, insbesondere um Start-ups sowie KMU neue innovative Geschäftsmodelle und soziale Innovationen in der Digitalisierung zu ermöglichen.
  • Ein Dateninstitut soll Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreiben, Datentreuhändermodelle und Lizenzen etablieren.
  • Für Gebietskörperschaften schaffen wir zu fairen und wettbewerbskonformen Bedingungen Zugang zu Daten von Unternehmen, insofern dies zur Erbringung ihrer Aufgaben der Daseinsvorsorge erforderlich ist.
  • Für alle, die an der Entstehung von Daten mitgewirkt haben, stärken wir den standardisierten und maschinenlesbaren Zugang zu selbsterzeugten Daten.
  • Mit einem Datengesetz schaffen wir für diese Maßnahmen die notwendigen rechtlichen Grundlagen.
  • Wir fördern Anonymisierungstechniken, schaffen Rechtssicherheit durch Standards und führen die Strafbarkeit rechtswidriger De-anonymisierung ein.
  • Wir führen einen Rechtsanspruch auf Open Data ein und verbessern die Datenexpertise öffentlicher Stellen.
  • Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine gute internationale Standardsetzung.
  • Zur besseren Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes verstärken wir die europäische Zusammenarbeit, institutionalisieren die Datenschutzkonferenz im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und wollen ihr rechtlich, wo möglich, verbindliche Beschlüsse ermöglichen.
  • Wir schaffen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu erreichen und die Persönlichkeitsrechte effektiv zu schützen.
  • Wir setzen uns für eine schnelle Verabschiedung einer ambitionierten E-Privacy-Verordnung ein.

 

Digitale Gesellschaft (Seite 17)

  • Wir werden das digitale Ehrenamt sichtbarer machen, unterstützen und rechtlich stärken.
  • Die Zivilgesellschaft binden wir besser in digitalpolitische Vorhaben ein und unterstützen sie, insbesondere in den Bereichen Diversität und Civic Tech.
  • Beim Digital Services Act setzen wir uns für die Wahrung der Kommunikationsfreiheiten, starke Nutzerrechte, klare Meldeverfahren, den Zugang zu Daten sehr großer Plattformen für Forschungszwecke, die Überprüfbarkeit ihrer algorithmischen Systeme sowie klare Regelungen gegen Desinformationen ein.
  • Auf Grundlage der europäischen Vorgaben werden wir den Rechtsrahmen (u. a. Telemediengesetz, TMG und Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG) grundlegend überarbeiten.
  • Den Aufbau von Plattformräten werden wir voranbringen.
  • Allgemeine Überwachungspflichten, Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation und eine Identifizierungspflicht lehnen wir ab.
  • Anonyme und pseudonyme Online-Nutzung werden wir wahren.
  • Mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt werden wir rechtliche Hürden für Betroffene, wie Lücken bei Auskunftsrechten, abbauen und umfassende Beratungsangebote aufsetzen.
  • Wir schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Verfahren zur Anzeigenerstattung und für private Verfahren und ermöglichen richterlich angeordnete Accountsperren.
  • Wir werden die Einrichtung einer 487 Bundeszentrale für digitale Bildung prüfen.

 

Nachhaltigkeit in der Digitalisierung (Seite 18)

  • Wir wollen die Potentiale der Digitalisierung für mehr Nachhaltigkeit nutzen.
  • Durch die Förderung digitaler Zwillinge (z. B. die Arbeit an einem virtuellen Modell eines analogen Produktes) helfen wir den Verbrauch an Ressourcen zu reduzieren.
  • Wir werden Rechenzentren in Deutschland auf ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausrichten, u. a. durch Nutzung der Abwärme.
  • Neue Rechenzentren sind ab 2027 klimaneutral zu betreiben.
  • Öffentliche Rechenzentren führen bis 2025 ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco Management and Audit Scheme) ein.
  • Für IT-Beschaffungen des Bundes werden Zertifizierungen wie z. B. der Blaue Engel Standard.
  • Ersatzteile und Softwareupdates für IT-Geräte müssen für die übliche Nutzungsdauer verpflichtend verfügbar sein.
  • Dies ist den Nutzerinnen und Nutzern transparent zu machen.

 

Digitale Wirtschaft (Seite 18)

  • Wir unterstützen ein Level Playing Field im Wettbewerb und setzen uns für ambitionierte Regelungen des Digital Markets Act (DMA) ein, die nicht hinter bestehende nationale Regeln zurückfallen dürfen.
  • Dazu gehören auch europäisch einheitliche Interoperabilitätsverpflichtungen und Regelungen zur Fusionskontrolle.
  • Das Bundeskartellamt stärken wir im Umgang mit Plattformen. Wir fördern digitale Startups in der Spätphasenfinanzierung und stärken den Venture-Capital-Standort.
  • Wir wollen den Anteil von Gründerinnen im Digitalsektor erhöhen.
  • Dafür schaffen wir ein Gründerinnen-Stipendium und reservieren einen Teil des Zukunftsfonds.
  • Öffentliche Ausschreibungen und Beschaffungsprozesse gestalten wir z. B. für Gov- und EduTech-Start-ups einfacher.
  • Wir werden die Mitarbeiterkapitalbeteiligung für Start-ups attraktiver gestalten.
  • Wir stärken den Games-Standort Deutschland und verstetigen die Förderung.
  • Wir stärken KMU bei der Digitalisierung durch unkomplizierte Förderung und bauen die Unterstützung für IT-Sicherheit, DSGVO-konforme Datenverarbeitung und den Einsatz digitaler Technologien aus.

 

Fairer Wettbewerb (Seite 31)

  • Wir verbessern die Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb. Diese müssen auch den Erfordernissen des Mittelstands Rechnung tragen und die Aspekte Innovation, Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und soziale Gerechtigkeit integrieren. Wir werden das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) evaluieren und weiterentwickeln. Wir werden prüfen, wie das Bundeskartellamt gestärkt werden kann, um bei erheblichen, dauerhaften und wiederholten Verstößen gegen Normen des wirtschaftlichen Verbraucherrechts analog zu Verstößen gegen das GWB Verstöße zu ermitteln und diese abzustellen. Wir werden das Ministererlaubnisverfahren so reformieren, dass wieder angemessene Klagemöglichkeiten gegen eine Ministererlaubnis bestehen und der Deutsche Bundestag im Verfahren beteiligt wird.
  • Wir setzen uns für eine missbrauchsunabhängige Entflechtungsmöglichkeit auf europäischer Ebene als Ultima Ratio auf verfestigten Märkten ein.
  • Wir wollen eine Verpflichtung zur Interoperabilität auf europäischer Ebene und über das GWB für marktbeherrschende Unternehmen verankern.
  • Dabei sollen – basierend auf internationalen technischen Standards – das Kommunikationsgeheimnis, ein hoher Datenschutz und hohe IT-Sicherheit sowie eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sichergestellt werden.
  • Die Datenportabilität soll gestärkt werden.
  • Auf EU-Ebene setzen wir uns außerdem für eine Verabschiedung eines ambitionierten Digital Markets Act (DMA) sowie seine Durchsetzung durch die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten ein.
  • Auf europäischer Ebene werden wir uns für eine Anpassung der Fusionskontrolle zur Unterbindung innovationshemmender strategischer Aufkäufe potenzieller Wettbewerber (sogenannte killer-acquisitions) einsetzen.

 

Rohstoffe, Lieferketten und Freihandel (Seite 33)

  • Wir setzen uns für ein ambitioniertes Abkommen mit den USA ein, das einen rechtssicheren und datenschutzkonformen Datentransfer auf europäischem Schutzniveau ermöglicht.

 

Kreislaufwirtschaft (Seite 42)

….

  • Wir führen digitale Produktpässe ein, unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung und wahren das Prinzip der Datensparsamkeit.

 

Autoverkehr (Seite 51)

 …

  • Wir schaffen ein Mobilitätsdatengesetz und stellen freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten sicher.
  • Zur wettbewerbsneutralen Nutzung von Fahrzeugdaten streben wir ein Treuhänder-Modell an, das Zugriffsbedürfnisse der Nutzer, privater Anbieter und staatlicher Organe sowie die Interessen betroffener Unternehmen und Entwickler angemessen berücksichtigt.
  • Im Gesetz zum autonomen Fahren werden wir die Regelungen verbessern, Haftungsfragen klären und die Datenhoheit der Nutzer sicherstellen.

 

Netze (Seite 60)

  • Wir werden die Verteilnetze modernisieren und digitalisieren, u. a. durch eine vorausschauende Planung und mehr Steuerbarkeit.

  • Den Rollout intelligenter Messsysteme als Voraussetzung für Smart Grids werden wir unter Gewährleistung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit erheblich beschleunigen.

 

Digitalisierung im Gesundheitswesen (Seite 83)

  • Wir ermöglichen regelhaft telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung.
  • Wir beschleunigen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezeptes sowie deren nutzenbringende Anwendung und binden beschleunigt sämtliche Akteure an die Telematikinfrastruktur an.
  • Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out).
  • Die gematik bauen wir zu einer digitalen Gesundheitsagentur aus.
  • Zudem bringen wir ein Registergesetz und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz zur besseren wissenschaftlichen Nutzung in Einklang mit der DSGVO auf den Weg und bauen eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur auf.

 

Digitalpakt Schule (Seite 96)

  • Gemeinsam mit den Ländern werden wir die Einrichtung, den Betrieb und die Vernetzung von Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung fördern und eine zentrale Anlaufstelle für das Lernen und Lehren in der digitalen Welt schaffen.
  • Wir werden gemeinsam mit den Ländern digitale Programmstrukturen und Plattformen für Open Educational Ressources (OER), die Entwicklung intelligenter, auch lizenzfreier Lehr- und Lernsoftware sowie die Erstellung von Positivlisten datenschutzkonformer, digitaler Lehr- und Lernmittel unterstützen.

 

Bundespolizeien (Seite 104)

  • Sichere und leistungsfähige Datenverarbeitung, kombiniert mit mobiler IT und klar geregelten 3488 Kompetenzen, sind Grundvoraussetzung moderner Polizeiarbeit.
  • Wir entwickeln die Strategie Polizei 20/20 weiter.
  • Wir unterziehen die umfangreiche Anzahl von Datenbanken einer grundlegenden Revision und präzisieren deren Verarbeitungsregelungen.
  • Den Rechtsschutz sowie die Datenaufsicht durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) stärken wir deutlich.
  • Wir öffnen die Polizei stärker für unabhängige Forschung.

 

Zusammenarbeit von Polizei und Justiz (Seite 105)

  • Wir intensivieren die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit rechtsstaatlich, sichern dabei hohe Datenschutzstandards und verbessern den grenzüberschreitenden Rechtsschutz.

 

Kampf gegen Kindesmissbrauch (Seite 107)

  • Im Kampf gegen Kindesmissbrauch stärken wir das Bundeskriminalamt (BKA) personell und entlasten die Beschäftigten bei der Auswertung der beschlagnahmten Datenträger durch technische Lösungen –unter Sicherstellung des Schutzes personenbezogener Daten der Opfer – und realisieren den tagesaktuellen Abgleich mit den Datenbanken.
  • Die Informationsweitergabe zwischen den Ämtern und den am Hilfenetzwerk des Kindes beteiligten Akteurinnen und Akteuren muss verbessert und verbindlicher geregelt werden – unter Wahrung des Datenschutzes und Achtung der Vertrauensstellung der Jugendämter.

 

Freiheit und Sicherheit (Seite 108)

  • Videoüberwachung kann die Präsenz einer bürgernahen Polizei nicht ersetzen, sie aber an 3639 Kriminalitätsschwerpunkten ergänzen. Flächendeckende Videoüberwachung und den Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken lehnen wir ab.
  • Das Recht auf Anonymität sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet ist zu gewährleisten.
  • Angesichts der gegenwärtigen rechtlichen Unsicherheit, des bevorstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs und der daraus resultierenden sicherheitspolitischen Herausforderungen werden wir die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können.
  • Mit der Login-Falle wollen wir grundrechtsschonende und freiheitsorientierte Instrumente schaffen, um die Identifizierung der Täterinnen und Täter zu erreichen.
  • Die Ausnutzung von Schwachstellen von IT-Systemen steht in einem hochproblematischen Spannungsverhältnis zur IT-Sicherheit und den Bürgerrechten.
  • Der Staat wird daher keine Sicherheitslücken ankaufen oder offenhalten, sondern sich in einem Schwachstellenmanagement unter Federführung eines unabhängigeren Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik immer um die schnellstmögliche Schließung bemühen.
  • Für den Einsatz von Überwachungssoftware, auch kommerzieller, setzen wir die Eingriffsschwellen hoch und passen das geltende Recht so an, dass der Einsatz nur nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für die Online-Durchsuchung zulässig ist.
  • Die Befugnis des Verfassungsschutzes zum Einsatz von Überwachungssoftware wird im Rahmen der Überwachungsgesamtrechnung überprüft.
  • Das Bundespolizeigesetz novellieren wir ohne die Befugnis zur Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung.
  • Solange der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht sichergestellt ist, muss ihr Einsatz unterbleiben.
  • Transparenz und effektive Kontrolle durch Aufsichtsbehörden und Parlament werden wir sicherstellen.
  • Wir schaffen für die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZiTis) und in enger Abstimmung mit den Ländern für die gemeinsamen Zentren (GTAZ etc.) gesetzliche Grundlagen, legen die Verantwortlichkeiten klarer fest und garantieren die lückenlose Kontrolle durch Parlamente und Datenschutzaufsichtsbehörden.
  • Zum Schutz der Informations- und Meinungsfreiheit lehnen wir verpflichtende Uploadfilter ab.

 

Krisenfestes Europa (Seite 134)

  • Wir setzen uns für einen starken EU-Katastrophenschutz, gemeinsame Beschaffung, Koordinierung der Produktion kritischer Güter sowie die Reduktion kritischer Importprodukte ein. Um die EU-Gesundheitsbehörden krisenfest zu machen, statten wir diese mit den erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen aus.
  • Die Potenziale des Europäischen Gesundheitsdatenraumes sollen bei Wahrung von Datenschutz und Patientensouveränität erschlossen und der Kampf gegen Antibiotikaresistenz verstärkt werden.

 

Geldwäsche (Seite 171)

  • Wir werden die Qualität der Daten im Transparenzregister verbessern, sodass die wirtschaftlich Berechtigten in allen vorgeschriebenen Fällen tatsächlich ausgewiesen werden.
  • Wir wollen die digitale Verknüpfung mit anderen in Deutschland bestehenden Registern.
  • Wir werden das Datenbankgrundbuch mit dem Transparenzregister verknüpfen, um die Verschleierung der wahren Eigentümer von Immobilien zu beenden.
  • Verknüpfung und Nutzung werden wir datenschutzkonform gestalten.

 

Der Koalitionsvertrag als PDF zum Download – Link

 

 




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