Unsichere Drittstaaten sind im Sinne der DSGVO die Staaten, die das Datenschutzniveau der DSGVO nicht erreichen.
Die Prüfung dazu nimmt die EU-Kommission wahr. Sollte sie dies positiv sehen, wird ein Angemessenheitsbeschluss erlassen.
Angemessenheitsbeschlüsse werden im Rahmen der DSGVO mit Drittländern geschlossen in denen die DSGVO nicht gilt - aber diese Länder ein gleiches Datenschutzniveau vorweisen können.
Das erleichtert den Datenaustausch enorm, da die gleichen Regeln gelten und Betroffenen auch in diesem Drittland ausgeprägte Rechte über ihre Daten haben.
Das Gegenteil zu einem Unsichere Drittstaat sind die Sicheren Drittstaaten zu den Staaten im Geltungsbereich der DSGVO - also EU und EFTA-Staaten.
Dies sind mit Stand von 09.2021:
- Andorra
- Argentinien
- Kanada (nur kommerzielle Organisationen)
- Färöer
- Guernsey
- Israel
- Isle of Man
- Jersey
- Neuseeland
- Schweiz
- Uruguay
- Japan