Bei einer Verarbeitung oder einer Datenschutzverletzung können für die Betroffene die Konsquenzen groß aus - also "Erhebliche Auswirkungen" haben.
Die Aufsichtsbehörden bestimmen jeweils im Einzelfall, inwieweit „erhebliche Auswirkungen" gegeben sind.
Sie berücksichtigen den Kontext der Verarbeitung, die Art der Daten, den Zweck der Verarbeitung sowie Faktoren, die darüber Auskunft geben, ob die Verarbeitung...
- Schäden, Verluste oder Notlagen für Einzelpersonen nach sich zieht bzw. nach sich ziehen kann;
- tatsächliche Auswirkungen mit sich bringt bzw. mit sich bringen kann, die Rechte einschränken oder eine Möglichkeit zunichtemachen;
- die Gesundheit, das Wohlergehen oder den Seelenfrieden von Einzelpersonen beeinträchtigt bzw. beeinträchtigen kann;
- den finanziellen oder wirtschaftlichen Status oder die Umstände von Einzelpersonen beeinträchtigt bzw. beeinträchtigen kann;
- Einzelpersonen Diskriminierung oder ungerechter Behandlung aussetzt;
- die Analyse besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten oder sonstigen sensiblen Daten, darunter insbesondere personenbezogene Daten von Kindern, beinhaltet;
- Einzelpersonen dazu veranlasst bzw. veranlassen kann, ihr Verhalten erheblich zu verändern;
- für Einzelpersonen unwahrscheinliche, unvorhergesehene oder unerwünschte Folgen mit sich bringt;
- peinliche oder sonstige negative Erkenntnisse zutage fördert, darunter auch Rufschädigung; oder
- die Verarbeitung einer breiten Palette personenbezogener Daten beinhaltet.
Entnommen der Datenschutzstelle des Fürstentums Lichtenstein.