Die All-in-Media GmbH stellt für eine Vielzahl von Unternehmen den externen Datenschutzbeauftragten.

Wir betreuen Unternehmen in der Größe von 8 bis zu 2.500 Unternehmen.

Und das branchenunabhängig:

  • Postdienste, Druckereien, Werbeindustrie, Medien, Arztpraxen
  • produzierende Industrie, kommunale Dienstleister, diverse Dienstleister, Versorger und IT

Der Datenschutzbeauftragte ist eine gesetzlich geforderte Position – aber wir erweitern den Datenschutz auf die Datensicherheit und die speziellen Struktur Ihres Unternehmens.

Dabei erfüllen wir die Berufsgrundsätze des Bundesverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD).

Braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten ?

Die Frage wird immer wieder von den Leitern eines Unternehmens gestellt.
Denn auf den ersten Blick ist ein Datenschutzbeauftragter nur ein Kostenfaktor.
Aber Datenschutz heißt auch Datensicherheit – also der Schutz des Unternehmens vor Spionage durch IT.
Nicht zuletzt schützt Sie die Expertise auch vor hohen Bußgeldern oder Imageschaden durch Datenschutzverletzungen.

Und haben Sie nicht auch z.B. eine Steuerkanzlei?
Auch diese unterstützt Sie erheblich bei Tätigkeiten, die nicht Ihr Tagesgeschäft sind.

Wir analysieren im Rahmen der Erstellung des gesetzlich geforderten Datenschutzkonzeptes (Verfahrensverzeichnis) Ihre Business-Prozesse und erkennen schnell die Schwachstellen.

Denn wir stellen die Fragen, an die Sie in Ihrem Unternehmensalltag eventuell nicht gedacht haben. 

Auf der anderen Seite steht der Schutz der Daten der Kunden und der Mitarbeiter.
Und hier hat der Gesetzgeber klare Regelungen geschaffen.
Wir erfüllen diese Grundlagen – aber in dem Rahmen, der in Ihrem Unternehmensalltag auch realistisch und finanzierbar ist.

Und nicht zuletzt helfen wir Ihnen, sich als kompetentes und vertrauenswürdiges Unternehmen zu positionieren.
Wir denken, dies ist gerade im Hinblick auf die Vielzahl der aktuellen Datenschutzskandale ein großer Marketingaspekt.

Der Datenschutzbeauftragte ist damit in das Risikomanagement und die Compliance einbezogen und sollte dies zum Vorteil des Unternehmens mit gestalten. 

Welche Kenntnisse sollte der Datenschutzbeauftragte mitbringen?

  • Rechtliche Grundlagen
    Natürlich muss sich der Datenschutzbeauftragte innerhalb der rechtlichen Grundlagen auskennen.
    Das Zusammenspiel der Gesetze ist gerade im Datenschutz immer wieder spannend.
  • Technische Grundlagen
    Ein Datenschutzbeauftragter muss aber zwingend auch fundierte technische Kenntnisse haben.
    Nur so ist er in der Lage, die Komplexität der IT zu verstehen und Dinge zu hinterfragen.
    Und darunter fallen dann Fragen zu ERP, CRM, Servern, VPN, mobile Geräte usw. usw.
    Fragen Sie sich selbst, ob Anwaltskanzleien diese Tätigkeiten erfüllen können.
  • Management Grundlagen
    Der Datenschutzbeauftrage ist die Schnittstelle zwischen unterschiedlichen Organisationen innerhalb eines Unternehmens. Er moderiert z.B. häufig zwischen Unternehmensführung, IT und Mitarbeitern (Betriebsrat).
    Und er muss in der Lage sein, komplexe Sachverhalte in Arbeitsanweisungen allgemeinverständlich umzusetzen.

Natürlich erfüllen wir alle diese Kriterien.


Sie benötigen Hilfe beim Datenschutz in Ihrem Unternehmen?

Wir beraten und stellen den Datenschutzbeauftragten im Raum Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Wiesbaden, Mainz, Rhein-Main, Rhein-Main-Neckar, Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg oder in ganz Deutschland.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.