Nach dem Stopp von Safe Harbour kippte der EuGH auch den erneuten Versuch der EU-Kommission, die USA als im Datenschutz über einen Angemessenheitsbeschluss gleichwertig zu behandeln.
Das Urteil vom EuGH vom Juli 2020 (PDF) kann dabei nur als "Klatsche" für die EU-Kommission gewertet werden.
Peinlich: Dieser zweite Versuch war genauso wirkungslos wie Safe Habour den der EuGH in 2015 gekippt hatte.
Seitdem gilt die USA im Sinne der DSGVO als unsicherer Drittstaat.
Bekannt als wichtiges Urteil im Datenschutz wurde es als „Schrems II“ (Az.: C-311/18).