Der Begriff Safe Harbour steht für einen sicheren Datenaustausch mit den USA.
Dazu gab die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss.
Dieser Angemessenheitsbeschluss beschrieb, dass in den USA das gleiche Datenschutzniveau wie im Geltungsbereich der DSGVO gilt.
Das stimmte so allerdings nicht. Deshalb wurde der Beschluss vom EuGH im Oktober 2015 (PDF) gekippt. Danach galt die USA im Sinne der DSGVO als unsicherer Drittstaat.
Die EU-Kommission versuchte es dann mit Privacy Shield noch einmal - patzte aber wieder auf ganzer Linie.
Der EuGH erkannte, dass sich wieder um den gleichen Wein in neuen Schläuchen handelte und kippte auch diesen Angemessenheitsbeschluss.