Einwilligung

Eine Einwilligung zur Nutzung der personenbezogenen Daten eines Betroffenen muss immer dann gegeben werden, wenn die Verarbeitung über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinaus geht.

Oft werden auch gesetzliche Vorgaben eine Verarbeitung der Daten erlauben.

Es gibt noch den Spezialfall, dass der Verarbeiter "eigene Zwecke" anführt.

Diese Zwecke sind aber sehr eng gefasst und bedürfen genauer Betrachtung.

Ein Beispiel dieser Zwecke ist eine Statistik auf einer Webseite - die dann aber keinerlei personenbezogene Daten offenbaren darf.
Auch Sicherheitslogs zum Schutz von Servern oder Webseiten gehören dazu.

Einwilligung müssen jederzeit widerrufen oder verändert werden können.
Die Hürden für eine korrekte präsentierte Einwilligung sind für Verantwortliche hoch.

Auf Webseiten findet man vor dem Start der Webseite "Einwilligungs-Banner" - auch Cookie-Banner genannt.