Fragen, die immer wieder gestellt werden.
Hier kurz und knapp beantwortet.

FrageAntwort
Wir haben nur 9 Beschäftigte im Büro - da brauche ich keinen Datenschutzbeauftragten, oder?Es gilt nicht nur das Büro - sondern wer tatsächlich mit Daten zu tun hat.
Wahrscheinlich brauchen Sie doch einen Datenschutzbeauftragten, denn
- Sie haben sicher externe Dienstleister wie einen Steuerberater, ein IT-Spezialisten. Die zählen jeweils wie 1 Beschäftigte:r
- Sie haben Ausliefernde im Kundenkontakt mit Anschriften/Zahlungsmodalitäten? Auch diese Beschäftigten zählen.
- Ihr Empfang hat Zugriff auf die Telefonnummern Ihrer Kunden? Auch die Mitarbeiter zählen.
- Ihre Außendienstler (Verkäufer:innen, Handwerker:innen usw.) zählen i.d.R. auch dazu
Zählen auch die Mitarbeiter in der Werkstatt oder Verpackung dazu? Die haben nur Ausdrucke.Wenn sich auf diesen Ausdrucken Name und Telefonnummer oder Anschrift befinden und Sie mit diesen Beschäftigten auf 20 kommen, benötigen Sie auch einen Datenschutzbeauftragten.
Kann der/die Geschäftsführende oder IT-Verantwortliche Datenschutzbeauftragter sein?Nein, da es damit zu Interessenskonflikten kommen würde - außer Sie haben wirklich weniger 20 Beschäftigte die mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen könnten.

Aber dann muss der/die Geschäftsführende oder IT-Verantwortliche alle Tätigkeiten des Datenschutzes vornehmen.
Das kling alles "teuer". Können wir uns nicht leisten.Die Kosten sind immer ins Verhältnis zu den Risiken zu setzen. Aber schauen Sie doch mal hier auf der Seite Kosten.
Hat der interne Datenschutzbeauftragte einen Kündigungsschutz?Ja, er ist im Kündigungsschutz genau wie Betriebsratsvorsitzender zu behandeln.
Und der externe Datenschutzbeauftragte? Hat der einen Kündigungsschutz?Sie haben mit einem externen Datenschutzbeauftragten einen Vertrag mit einer bestimmten Laufzeit und einer darin enthaltenen Kündigungsfrist. Wenn man sich nicht mehr mag, kann man sich dann einfach trennen.
Ich habe einen Betrieb mit 20 Beschäftigten. Benötige ich einen Datenschutzbeauftragten?Wahrscheinlich ja, denn Ihre Beschäftigten haben i.d.R. mit personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, Rechnungsdaten zu tun (ob Privat oder Business ist egal).
Wer ist für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich ?Verantwortlich ist immer die Unternehmensleitung. Dies gilt auch dann, wenn ein Datenschutzbeauftragter bestellt ist.
Sie haben schon einen internen Datenschutzbeauftragten? Brauchen aber die Erfahrung eines Beraters? Oder Ihr "Interner" ist überlastet?Auch das geht natürlich. In diesem Fall würden wir den internen Datenschutzbeauftragten unterstützen.
Es wird immer wieder von diesen extremen Bußgeldern gesprochen und "Angst" geschürt. Ist das realistisch?Die hohen Bußgelder werden in der Tat verhängt. Aber bei diesem Unternehmen wurden in der Regel fundamentale Fehler gemacht und oft der Datenschutz ignoriert.
Aber es ist schon so, dass man im Bereich Datenschutz sauber arbeiten muss.

Nur Angst haben? Nein. Eher eine gesunde Aufmerksamkeit.

Sie benötigen Hilfe beim Datenschutz in Ihrem Unternehmen?

Wir beraten und stellen den Datenschutzbeauftragten im Raum Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Wiesbaden, Mainz, Rhein-Main, Rhein-Main-Neckar, Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg oder in ganz Deutschland.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.