Grundsätzlich gibt es einen formellen und einen informellen Trilog.
Sollte zum Beispiel das Parlament in der zweiten Lesung etwas beschließen und der Rat stimmt nicht zu, so wird in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren formell ein Vermittlungsausschuss angerufen.
Häufig ist es aber so, dass beim Absehen eines Problems durch das europäische Parlament im Vorfeld ein informelles Trilogverfahren eingesetzt wird.
Es wird in der Regel also immer dann eingesetzt, wenn sich die unterschiedlichen Institutionen nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen können.
Daraufhin setzen sich die paritätischen Teile der europäischen Institutionen für die Gesetzgebung zuständig sind zusammen.
Dies sind: die europäische Kommission, der Rat der Europäischen Union sowie das europäische Parlament.
Die Problematik aus Sicht der Öffentlichkeit der Europäischen Union ist, dass diese Verhandlungen vertraulich und nicht in der Öffentlichkeit stattfinden.
Eigentlich könnte man annehmen, dass solch ein Verfahren sehr sinnvoll sein könnte. Denn es spart Zeit und hinter verschlossenen Türen bekommt man eventuell auch schneller einen Kompromiss ausgehandelt.
Es gibt allerdings ein paar grundsätzliche Punkte der Kritik: was passiert tatsächlich in diesen Verhandlungen und wie sind diese Kompromisse denn eigentlich zustande gekommen? Und nicht unwichtig: was waren eigentlich die Grundlagen dieses Kompromisses?
Die Kritik der europäischen Bürgerbeauftragten an diesem Verfahren wurde vom juristischen Dienstes des Rates mit dem Argument zurückgewiesen, dass sie dafür nicht zuständig sei...
Erst auf Klage eines italienischen Bürgers entschied der europäische Gerichtshof am 22. März 2018, dass das europäische Parlament auf Antrag den Zugang zu Dokumenten von laufenden Trilogen gewähren muss.