Das Drama „Privacy Shield“ bald auf koreanisch?

Die EU-Kommission hat am 16.06.2021 einen Vorschlag für einen Angemessenheitsbeschluss zur Datenübertragung mit Korea vorgestellt. Zur Erklärung: Ein Angemessenheitsbeschluss sorgt dafür, dass personenbezogenen Daten in ein Drittland übertragen werden können. Aber nur dann, wenn das Drittland ein genauso hohes Datenschutzniveau wie die DSGVO hat. Ein häufig auftretendes Problem in Drittländern ist, dass die Sicherheitsbehörden weitergehende Befugnisse …