Was klingt wie ein schlechter Scherz – hat aber das Potential zum „Hammer“. Ein Bußgeldbescheid in Millionenhöhe einer Aufsichtsbehörde wird von Gerichten kassiert, weil der Bescheid nach der Datenschutzgrundverordnung falsch ausgestellt sei und gegen das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG verstößt. Die Staatsanwaltschaft legte umgehend Berufung ein. Das Entscheidung wird durch das Kammergericht Berlin dem Europäischen …
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