Diesmal hat das Bundesarbeitsgericht BAG zum Schadenersatz zugeschlagen. Schadenersatz soll nach dem BAG schon geben, wenn einfach eine Verletzung der DSGVO erfolgt ist. Im konkreten Fall geht es um die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis und einen daraus resultierenden Schadenersatz. Allerdings scheint sich das BAG darüber im Klaren zu sind, dass seine Auffassung „reine Datenschutzverletzung reicht …
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