Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) dürfen dem Unternehmen keine Diagnosen und / oder ähnlich sensible Daten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Betroffenen zugänglich sein. Diese klare Entscheidung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) traf das Landesarbeitsgericht LArbG Baden-Württemberg mit dem Urteil vom 20.10.2021, 4 Sa 70/20. Im Folgenden gehe ich nicht auf den arbeitsrechtlichen Aspekte ein, ob nun …
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