Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) dürfen dem Unternehmen keine Diagnosen und / oder ähnlich sensible Daten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Betroffenen zugänglich sein. Diese klare Entscheidung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) traf das Landesarbeitsgericht LArbG Baden-Württemberg mit dem Urteil vom 20.10.2021, 4 Sa 70/20. Im Folgenden gehe ich nicht auf den arbeitsrechtlichen Aspekte ein, ob nun …
All-in-Media GmbH – Das 100% Datenschutz-Unternehmen!
Ihr Datenschutzbeauftragter aus Rhein-Main – Pragmatisch. Effizient. Lösungsorientiert.