Privatpersonen

Die immer wieder gestellte Frage, ob auch Privatpersonen die DSGVO einhalten müssen: Ja, müssen sie - unter bestimmten Bedingungen.

Zitieren wir die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen:

"Grundsätzlich müssen auch Privatpersonen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen die Datenschutzgrundverordnung beachten.
Eine Ausnahme besteht, soweit eine Datenverarbeitung zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten erfolgt (Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung). Ein typisches Beispiel hierfür sind Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten oder Familienfeiern.
Diese Ausnahme greift aber nicht, sobald ein Bezug zu einer beruflichen bzw. wirtschaftlichen Tätigkeit vorliegt oder wenn personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht werden."

Es sind auch schon Bußgelder gegen Privatpersonen wegen unerlaubter Veröffentlichung von Fotos in sozialen Medien verhängt worden...

Bitte beachten: Ein Verein muss auf Grund seiner Tätigkeit natürlich auch an die DSGVO halten.