Informationspflichten DSGVO

Jeder Verantwortliche im Sinne der DSGVO ist verpflichtet, Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO bei der Erhebung von personenbezogenen Daten der betroffenen Person zur Kenntnis zu bringen.

Die Informationspflichten lehnen sich an die "informationelle Selbstbestimmung" des Betroffenen und umfasst alles, was mit den personenbezogenen Daten passiert.

Typisch sind im Internet die "Cookie-Banner" oder im normalen Geschäftsverkehr die Informationspflichten an Kunden, Lieferanten, Beschäftigte und Bewerbende.