Anonymisierung

Quelle:
https://www.datenschutzbeauftragter-bayern.com/de/glossar/!/1/anonymisierte-daten/

Personenbezogenen Daten gelten als anonymisiert, wenn die Daten so verändert wurden, dass der Personenbezug nicht mehr oder nur unter extrem erschwerten Bedingungen wieder hergestellt werden kann.

Siehe auch Pseudonymisierung.