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Abmahnung: Informationspflichten, Wettbewerbsrecht

Das OLG Stuttgart hat mit dem Urteil vom 27.02.2020 – 2 U 257/19 entschieden, dass bestimmte Verstöße gegen die DSGVO dann durch Wettbewerbsverbände geltend gemacht werden können, wenn es sich bei diesen um Marktverhaltensregelungen handelt.

Die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO stellen hier Marktverhaltensregelungen dar.

Die Revision wurde zugelassen, da hier Fragen grundsätzlicher Bedeutung geklärt werden müssen.

Insbesondere die Fragen

  • ob Wirtschaftsverbänden eine Klagebefugnis bei Verstößen gegen die DSGVO
  • und die Frage, ob es sich bei Art. 13 DSGVO (und andere Regelungen der DSGVO) um Marktverhaltensregeln handelt

Tipp:
Die Weitergabe korrekter Informationspflichten als Prozess implementieren und man dürfte auf der sicheren Seite sein.

Link für mehr Infos und die Auflistung des Verfahrengangs

 




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